Seminarfach und besondere Lernleistung
Organisation und Struktur des Seminarfaches
Das Seminarfach hat eine interdisziplinäre Ausrichtung und wird über zwei oder vier Halbjahre der Hauptphase zweistündig als Grundkurs unterrichtet.
- Es kann von jedem Schüler belegt werden.
- Es kann weder schriftliches noch mündliches Abiturprüfungsfach sein.
Der Schüler/die Schülerin erhält in jedem Halbjahr verpflichtend eine Note. Diese Noten können in die Qualifikation im Kursbereich eingebracht werden. Es muss aber keine Note eingebracht werden.
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Die besondere Lernleistung
Zusätzlich besteht im Rahmen des Seminarfaches die Möglichkeit eine besondere Lernleistung, die im Umfang einer mindestens zwei Halbjahre umfassenden Arbeit erbracht wird, nachzuweisen.
Eine besondere Lernleistung kann z. B.
- ein umfassender Beitrag aus einem vom Saarland geförderten Wettbewerb
(z. B. Jugend forscht, Fremdsprachenwettbewerb), - eine Jahresarbeit,
- ein umfassendes, auch fachübergreifenden Projektes, das schulischen Fächern zugeordnet werden kann, sein.
Dabei sind folgende Bestandteile der besonderen Lernleistung zu erbringen:
- eine schriftliche Dokumentation (Darstellung des Problems, von Lösungswegen und Ergebnissen im Umfang von 15 bis 25 Seiten; ohne Anhang und Präsentationselemente)
- eine Präsentation und Befragung in Form eines mündlichen Kolloquiums.
Die erreichte Note kann an Stelle von zwei Halbjahresnoten aus 11.1 bis 12.2 des Seminarfachs eingebracht werden. Das bedeutet, dass die erreichte Einzelnote doppelt eingebracht wird (vgl. Übersicht „Struktur des Seminarfaches/besondere Lernleistung).